Grundsätzlich ist die Freigabe des Feuerwehrführerscheins bis 7,5t erfolgt. Derzeit werden noch folgende Punkte abgearbeitet: 

  • Nach Auskunft des StMI treten die Änderungen zum 1. September 2011 in Kraft.
  • Der Zeitrahmen für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrberechtigung bis 7,5 t beträgt 6 Einheiten a 45 Minuten.
  • Für die Fahrberechtigung bis 4,75 t verbleibt es bei den 4 Einheiten a 45 Minuten.
  • Die Ausbildungsinhalte sind im Wesentlichen identisch geblieben (zusätzlicher Ausbildungsinhalt ist sowohl beim kleinen als auch beim großen Feuerwehrführerschein die Absicherung an der Einsatzstelle.
  • Die Verordnung wird Mitte August im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
  • Derzeit werden vom StMI gerade die Vollzugshinweise überarbeitet, die zeitgleich mit der Verkündung der Verordnung ergehen sollen. 

Quelle: LFV Bayern